stiglitz320_HENRY NICHOLLSPOOLAFP via Getty Images_tax refomr HENRY NICHOLLS/POOL/AFP via Getty Images

Bei der globalen Mindest-Körperschaftsteuer muss nachgebessert werden

NEW YORK: Inzwischen ist es über zwei Jahre her, dass die Regierungen der G7 eine bahnbrechende Vereinbarung zur Aufteilung der Steuern auf die Gewinne multinationaler Konzerne verkündeten. Dieser Durchbruch folgte auf jahrelange angespannte Verhandlungen unter der Ägide des Inclusive Framework von OECD und G20, die die Vereinbarung dann im weiteren Jahresverlauf verabschiedeten.

Die Vereinbarung sollte durch Festlegung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 %, den Unternehmen unabhängig vom Ort ihrer Tätigkeit zahlen müssen, vor der Verschiebung von Gewinnen abschrecken und eine Außenhandelspolitik zulasten anderer Länder beim Bemühen um ausländische Investitionen begrenzen. Sie umfasste zudem die Einführung einer zusätzlichen Steuer auf „rund 100 der weltgrößten und profitabelsten multinationalen Konzerne für Länder weltweit, um sicherzustellen, dass diese [Unternehmen] einen fairen Anteil an Steuern zahlen, wo immer sie tätig sind und Gewinne erwirtschaften“. Ziel war es, Technologie-Giganten wie Amazon und Google zu zwingen, mehr Steuern an die Länder zu zahlen, in denen ihre Waren oder Dienstleistungen verkauft werden, unabhängig davon, ob sie dort eine physische Präsenz unterhalten oder nicht.

Doch scheint der der Vereinbarung zugrundeliegende Konsens zu bröckeln. Während die EU und andere OECD-Mitglieder begonnen haben, die vereinbarte globale Mindeststeuer umzusetzen, hat der US-Kongress diesen Ansatz im vergangenen Jahr verworfen, weil er fürchtete, dass dies US-Unternehmen einem Wettbewerbsnachteil aussetzen würde. Im Rahmen des Inflation Reduction Act optierten die USA stattdessen für eine alternative Mindeststeuer von 15 % auf Unternehmen, die drei Jahre in Folge Einkünfte von mehr als einer Milliarde Dollar verbuchen – ein Kriterium, das nur eine kleine Gruppe von US-Multis erfüllt.

https://prosyn.org/UikKdbzde