BOGOTÁ – Die Konferenzen der Vereinten Nationen für Entwicklungsfinanzierung bieten hervorragende Gelegenheiten, in globalen Finanzierungsfragen einen Konsens zu erzielen. Auf der nächsten, für Mitte 2025 in Spanien angesetzten Tagung soll an die Fortschritte der vorangegangenen Konferenzen in Monterrey (2002), Doha (2008) und Addis Abeba (2015) angeknüpft werden. Die Vorbereitungen sind bereits im Gange, und es wurden zwei wichtige Hintergrunddokumente veröffentlicht. Während ein erster Entwurf, der so genannte „Zero Draft,“ als Grundlage für die Verhandlungen dienen wird, prüfen die Delegierten auch eine Reihe von Vorschlägen einer internationalen Expertenkommission, die ich die Ehre hatte zu koordinieren. In beiden Dokumenten wird das Bestreben deutlich, auf der Aktionsagenda von Addis Abeba aufzubauen.
Zentrales Ziel dieses Prozesses ist die Wachstumsstrategien der Entwicklungsländer zu unterstützen. Die Expertenkommission betonte die Notwendigkeit, die transformative Rolle des Staates wiederherzustellen und zu stärken, wobei sie ihn als treibende Kraft für Entwicklung und strukturellen Wandel betrachtet. Das heißt, sowohl die Qualität als auch die Quantität der mobilisierten Ressourcen in den Vordergrund zu stellen und kurzfristige, projektorientierte Vorhaben durch eine auf gemeinsam definierte längerfristige Ziele ausgerichtete Agenda zu ersetzen. Dabei gilt es, das derzeit geschwächte multilaterale System zu stärken und neue regionale Plattformen zu schaffen.
Ein entscheidendes Problem ist die Überschuldung des öffentlichen Sektors, von der etwa ein Drittel der Entwicklungsländer betroffen ist, während eine Reihe anderer Länder mit hohen Schuldenständen und Zinskosten konfrontiert sind. Dieses Problem ist auf die enormen Haushaltsungleichgewichte während der Covid-19-Pandemie und den Anstieg der Zinssätze in den letzten Jahren zurückzuführen. Um dieses Problem zu bewältigen, ist ein ehrgeiziges kurzfristiges Neuverhandlungsinstrument erforderlich, das auf dem Gemeinsamen Rahmen für effektive und nachhaltige Schuldenbehandlung der G20 aus dem Jahr 2020 aufbauen könnte. Dieses Mal muss der Neuverhandlungsprozess jedoch schneller ablaufen, und der Zugang sollte auf Länder mit mittlerem Einkommen ausgeweitet werden. Langfristig brauchen wir einen permanenten Mechanismus für die Umstrukturierung von Staatsschulden, der entweder bei den Vereinten Nationen oder beim Internationalen Währungsfonds angesiedelt werden könnte, vorausgesetzt, dass dieser in letzterem Fall unabhängig vom IWF-Vorstand bleibt.
Ein weiteres dringendes Ziel ist die Wiederbelebung der Entwicklungsfinanzierung. Schätzungsweise werden jährlich 4 Billionen US-Dollar zusätzlich benötigt, um die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu finanzieren. Um diese Ressourcen zu mobilisieren, ist öffentliche Entwicklungshilfe in der Größenordnung erforderlich, zu der sich Länder mit hohem Einkommen vor Jahrzehnten verpflichtet haben, nämlich „0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder.“ Die meisten Industrieländer haben diese Ziele nicht erreicht, und die an Länder mit niedrigem Einkommen fließenden Mittel sind in den letzten Jahren sogar zurückgegangen.
Eine zweite Priorität in diesem Bereich ist die Erhöhung der von multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) bereitgestellten Finanzmittel sowie Unterstützung für die Ausweitung der Aktivitäten nationaler Entwicklungsbanken (oder die Schaffung entsprechender Institutionen in Entwicklungsländern, wo es sie noch nicht gibt). Im Rahmen dieser Bemühungen gilt es, mehr Finanzierungen in Landeswährung bereitzustellen, um das Risiko einer Schuldeneskalation durch Wechselkursabwertung zu mindern, und die Entwicklung inländischer Anleihemärkte in diesen Ländern zu unterstützen. Über die traditionelle Kreditvergabe hinaus sollten diese Institutionen auch die Bestrebungen der Entwicklungsländer unterstützen, internationale öffentliche Güter bereitzustellen, wie etwa Pandemievorsorge und -prävention, Eindämmung des Klimawandels sowie Anpassung an dessen Folgen und den Schutz der Biodiversität.
Der Ausweitung ökologisch nachhaltiger Finanzierungen kommt entscheidende Bedeutung zu. Auf den jüngsten Weltklima- und Biodiversitätskonferenzen wurde zwar eine Aufstockung der Finanzmittel beschlossen, doch die Ziele sind nach wie vor unzureichend. Besonders besorgniserregend ist dies angesichts der zunehmenden Verluste im Bereich biologischer Vielfalt und der Tatsache, dass die globale Erwärmung bereits begonnen hat, die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Schwelle von 1,5 Grad zu überschreiten. In diesen Bereichen und bei der Entwicklungsfinanzierung im Allgemeinen sollte mit Hilfe von Krediten für Umweltinvestitionen oder ergänzenden Mechanismen wie Darlehensgarantien von Entwicklungsbanken eine stärkere Beteiligung des Privatsektors mobilisiert werden.
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Ebenso unerlässlich ist die Schaffung angemessener, progressiver Steuergrundlagen. Es muss verhindert werden, dass multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuergebiete und Steueroasen umleiten. Gleichzeitig ist dafür zu sorgen, dass Vermögende ihre Steuern in angemessener Höhe zahlen. Ersteres erfordert die Anwendung des Prinzips der „signifikanten wirtschaftlichen Präsenz“, demzufolge multinationale Unternehmen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, einen entsprechenden Anteil an Steuern zahlen und zwar auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Für vermögende Privatpersonen ist ein globales Vermögensregister auf der Grundlage des wirtschaftlichen Eigentums unerlässlich.
Die UN-Steuerkonvention, über die derzeit verhandelt wird, könnte die für diese Bemühungen erforderliche internationale Zusammenarbeit fördern. Wir brauchen aber auch eine koordinierende Institution, die man durch die Umwandlung des derzeitigen UN-Expertenausschusses in ein zwischenstaatliches Organ schaffen könnte.
Zur Unterstützung der Entwicklungsländer sollten die Kreditfazilitäten des IWF verbessert und die damit verbundenen Auflagen überarbeitet werden. Wir brauchen aber auch zwei neue Fondsinstrumente: eine internationale Swap-Fazilität und einen Fonds, der in Schwächephasen auf den internationalen Anleihemärkten für die Schuldverschreibungen von Schwellen- und Entwicklungsländern intervenieren kann. Diese Änderungen sollten durch die häufigere und zeitlich besser abgestimmte Ausgabe von Sonderziehungsrechten (SZR, die Reservewährung des IWF) ergänzt werden, wobei die Mittel in verschiedene Mechanismen (darunter auch solche innerhalb der MDBs) zur Finanzierung von Entwicklungs- oder Umweltzielen fließen sollten, wobei der Charakter SZR als Reservewährung erhalten bleiben sollte.
Aus institutioneller Sicht ist die Förderung regionaler Finanzvereinbarungen in den Entwicklungsländern die oberste Priorität. Dies würde hoffentlich zu einem engmaschigeren System globaler und regionaler Institutionen führen, wie man es bei den multilateralen Entwicklungsbanken vorfindet.
Im Bereich des Handels geht es vor allem darum, die bestehenden, im Rahmen der Welthandelsorganisation eingegangen Zollverpflichtungen einzuhalten und ein neues Abkommen auszuhandeln, in dem die Grenzen der Industriepolitik festgelegt werden, wobei jedoch eine besondere und differenzierte Behandlung für Entwicklungsländer vorgesehen werden sollte. Darüber hinaus ist es wesentlich, Ausnahmen für Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Gesundheits- und Umwelttechnologien aufzunehmen. Und um für Fairness auf den Rohstoffmärkten zu sorgen, gilt es, die verstärkte Nutzung internationaler und nationaler Pufferbestände zu fördern.
Ein Thema, das auf den vergangenen Konferenzen zur Entwicklungsfinanzierung nicht behandelt wurde, ist die internationale Finanzregulierung. In diesem Jahr sollten jedoch einige wichtige Themen in diesem Zusammenhang auf der Tagesordnung stehen, darunter die Ausgestaltung oder Verschärfung der Regulierung digitaler Finanzanlagen, internationaler Ratingagenturen und internationaler Warenterminmärkte. Wünschenswert wäre auch ein neues globales Investitionsabkommen. Bestehende Investitionsschutzabkommen sollten überarbeitet werden, um Forderungen gegen nationale Bestimmungen zum Schutz von Sozial- und Umweltstandards zu vermeiden.
Schließlich verdienen auch mehrere institutionelle Reformen Aufmerksamkeit. Neben der Einrichtung angemessener Institutionen zur Steuerung der Neuverhandlung von Staatsschulden, zur Überwachung der internationalen Steuerzusammenarbeit und zur Stärkung der internationalen Finanzzusammenarbeit sind die seit langem bestehenden Forderungen der Entwicklungsländer nach mehr „Mitsprache und Beteiligung“ in den Bretton-Woods-Institutionen zu berücksichtigen. Konkret bedeutet dies eine gerechte Verteilung der Kapitalanteile, eine Aufstockung der Stimmrechte dieser Länder und die Schaffung offenerer, integrativerer Verfahren für die Auswahl der Führungsspitzen der einzelnen Gremien.
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Without a robust regulatory framework that incentivizes stablecoin issuers to register in the United States, stablecoin activity will migrate to countries with weaker rules, increasing the likelihood of financial instability. Fortunately, the US can still head off these risks and reap the technology’s benefits.
explains why lawmakers need to move quickly to establish US leadership in digital assets and payments.
Under US President Donald Trump’s erratic rule, the United States is now exhibiting all the symptoms, from high import tariffs and fiscal deficits, to oligarchy and flagrant corruption. Worse, the fallout cannot be confined to the US, and no multilateral bailout or structural adjustment plan can mitigate the damage.
lists the symptoms, from tariffs and massive public debt, to oligarchy and flagrant conflicts of interest.
Within its first two months, President Donald Trump’s second administration has attacked US institutions, alienated trade partners and allies, decimated consumer and investor confidence, and sent the stock market plummeting. Can the dollar’s status as the world’s leading reserve currency – and the extraordinary advantages this affords the US economy – withstand the onslaught?
BOGOTÁ – Die Konferenzen der Vereinten Nationen für Entwicklungsfinanzierung bieten hervorragende Gelegenheiten, in globalen Finanzierungsfragen einen Konsens zu erzielen. Auf der nächsten, für Mitte 2025 in Spanien angesetzten Tagung soll an die Fortschritte der vorangegangenen Konferenzen in Monterrey (2002), Doha (2008) und Addis Abeba (2015) angeknüpft werden. Die Vorbereitungen sind bereits im Gange, und es wurden zwei wichtige Hintergrunddokumente veröffentlicht. Während ein erster Entwurf, der so genannte „Zero Draft,“ als Grundlage für die Verhandlungen dienen wird, prüfen die Delegierten auch eine Reihe von Vorschlägen einer internationalen Expertenkommission, die ich die Ehre hatte zu koordinieren. In beiden Dokumenten wird das Bestreben deutlich, auf der Aktionsagenda von Addis Abeba aufzubauen.
Zentrales Ziel dieses Prozesses ist die Wachstumsstrategien der Entwicklungsländer zu unterstützen. Die Expertenkommission betonte die Notwendigkeit, die transformative Rolle des Staates wiederherzustellen und zu stärken, wobei sie ihn als treibende Kraft für Entwicklung und strukturellen Wandel betrachtet. Das heißt, sowohl die Qualität als auch die Quantität der mobilisierten Ressourcen in den Vordergrund zu stellen und kurzfristige, projektorientierte Vorhaben durch eine auf gemeinsam definierte längerfristige Ziele ausgerichtete Agenda zu ersetzen. Dabei gilt es, das derzeit geschwächte multilaterale System zu stärken und neue regionale Plattformen zu schaffen.
Ein entscheidendes Problem ist die Überschuldung des öffentlichen Sektors, von der etwa ein Drittel der Entwicklungsländer betroffen ist, während eine Reihe anderer Länder mit hohen Schuldenständen und Zinskosten konfrontiert sind. Dieses Problem ist auf die enormen Haushaltsungleichgewichte während der Covid-19-Pandemie und den Anstieg der Zinssätze in den letzten Jahren zurückzuführen. Um dieses Problem zu bewältigen, ist ein ehrgeiziges kurzfristiges Neuverhandlungsinstrument erforderlich, das auf dem Gemeinsamen Rahmen für effektive und nachhaltige Schuldenbehandlung der G20 aus dem Jahr 2020 aufbauen könnte. Dieses Mal muss der Neuverhandlungsprozess jedoch schneller ablaufen, und der Zugang sollte auf Länder mit mittlerem Einkommen ausgeweitet werden. Langfristig brauchen wir einen permanenten Mechanismus für die Umstrukturierung von Staatsschulden, der entweder bei den Vereinten Nationen oder beim Internationalen Währungsfonds angesiedelt werden könnte, vorausgesetzt, dass dieser in letzterem Fall unabhängig vom IWF-Vorstand bleibt.
Ein weiteres dringendes Ziel ist die Wiederbelebung der Entwicklungsfinanzierung. Schätzungsweise werden jährlich 4 Billionen US-Dollar zusätzlich benötigt, um die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu finanzieren. Um diese Ressourcen zu mobilisieren, ist öffentliche Entwicklungshilfe in der Größenordnung erforderlich, zu der sich Länder mit hohem Einkommen vor Jahrzehnten verpflichtet haben, nämlich „0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder.“ Die meisten Industrieländer haben diese Ziele nicht erreicht, und die an Länder mit niedrigem Einkommen fließenden Mittel sind in den letzten Jahren sogar zurückgegangen.
Eine zweite Priorität in diesem Bereich ist die Erhöhung der von multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) bereitgestellten Finanzmittel sowie Unterstützung für die Ausweitung der Aktivitäten nationaler Entwicklungsbanken (oder die Schaffung entsprechender Institutionen in Entwicklungsländern, wo es sie noch nicht gibt). Im Rahmen dieser Bemühungen gilt es, mehr Finanzierungen in Landeswährung bereitzustellen, um das Risiko einer Schuldeneskalation durch Wechselkursabwertung zu mindern, und die Entwicklung inländischer Anleihemärkte in diesen Ländern zu unterstützen. Über die traditionelle Kreditvergabe hinaus sollten diese Institutionen auch die Bestrebungen der Entwicklungsländer unterstützen, internationale öffentliche Güter bereitzustellen, wie etwa Pandemievorsorge und -prävention, Eindämmung des Klimawandels sowie Anpassung an dessen Folgen und den Schutz der Biodiversität.
Der Ausweitung ökologisch nachhaltiger Finanzierungen kommt entscheidende Bedeutung zu. Auf den jüngsten Weltklima- und Biodiversitätskonferenzen wurde zwar eine Aufstockung der Finanzmittel beschlossen, doch die Ziele sind nach wie vor unzureichend. Besonders besorgniserregend ist dies angesichts der zunehmenden Verluste im Bereich biologischer Vielfalt und der Tatsache, dass die globale Erwärmung bereits begonnen hat, die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Schwelle von 1,5 Grad zu überschreiten. In diesen Bereichen und bei der Entwicklungsfinanzierung im Allgemeinen sollte mit Hilfe von Krediten für Umweltinvestitionen oder ergänzenden Mechanismen wie Darlehensgarantien von Entwicklungsbanken eine stärkere Beteiligung des Privatsektors mobilisiert werden.
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Die UN-Steuerkonvention, über die derzeit verhandelt wird, könnte die für diese Bemühungen erforderliche internationale Zusammenarbeit fördern. Wir brauchen aber auch eine koordinierende Institution, die man durch die Umwandlung des derzeitigen UN-Expertenausschusses in ein zwischenstaatliches Organ schaffen könnte.
Zur Unterstützung der Entwicklungsländer sollten die Kreditfazilitäten des IWF verbessert und die damit verbundenen Auflagen überarbeitet werden. Wir brauchen aber auch zwei neue Fondsinstrumente: eine internationale Swap-Fazilität und einen Fonds, der in Schwächephasen auf den internationalen Anleihemärkten für die Schuldverschreibungen von Schwellen- und Entwicklungsländern intervenieren kann. Diese Änderungen sollten durch die häufigere und zeitlich besser abgestimmte Ausgabe von Sonderziehungsrechten (SZR, die Reservewährung des IWF) ergänzt werden, wobei die Mittel in verschiedene Mechanismen (darunter auch solche innerhalb der MDBs) zur Finanzierung von Entwicklungs- oder Umweltzielen fließen sollten, wobei der Charakter SZR als Reservewährung erhalten bleiben sollte.
Aus institutioneller Sicht ist die Förderung regionaler Finanzvereinbarungen in den Entwicklungsländern die oberste Priorität. Dies würde hoffentlich zu einem engmaschigeren System globaler und regionaler Institutionen führen, wie man es bei den multilateralen Entwicklungsbanken vorfindet.
Im Bereich des Handels geht es vor allem darum, die bestehenden, im Rahmen der Welthandelsorganisation eingegangen Zollverpflichtungen einzuhalten und ein neues Abkommen auszuhandeln, in dem die Grenzen der Industriepolitik festgelegt werden, wobei jedoch eine besondere und differenzierte Behandlung für Entwicklungsländer vorgesehen werden sollte. Darüber hinaus ist es wesentlich, Ausnahmen für Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Gesundheits- und Umwelttechnologien aufzunehmen. Und um für Fairness auf den Rohstoffmärkten zu sorgen, gilt es, die verstärkte Nutzung internationaler und nationaler Pufferbestände zu fördern.
Ein Thema, das auf den vergangenen Konferenzen zur Entwicklungsfinanzierung nicht behandelt wurde, ist die internationale Finanzregulierung. In diesem Jahr sollten jedoch einige wichtige Themen in diesem Zusammenhang auf der Tagesordnung stehen, darunter die Ausgestaltung oder Verschärfung der Regulierung digitaler Finanzanlagen, internationaler Ratingagenturen und internationaler Warenterminmärkte. Wünschenswert wäre auch ein neues globales Investitionsabkommen. Bestehende Investitionsschutzabkommen sollten überarbeitet werden, um Forderungen gegen nationale Bestimmungen zum Schutz von Sozial- und Umweltstandards zu vermeiden.
Schließlich verdienen auch mehrere institutionelle Reformen Aufmerksamkeit. Neben der Einrichtung angemessener Institutionen zur Steuerung der Neuverhandlung von Staatsschulden, zur Überwachung der internationalen Steuerzusammenarbeit und zur Stärkung der internationalen Finanzzusammenarbeit sind die seit langem bestehenden Forderungen der Entwicklungsländer nach mehr „Mitsprache und Beteiligung“ in den Bretton-Woods-Institutionen zu berücksichtigen. Konkret bedeutet dies eine gerechte Verteilung der Kapitalanteile, eine Aufstockung der Stimmrechte dieser Länder und die Schaffung offenerer, integrativerer Verfahren für die Auswahl der Führungsspitzen der einzelnen Gremien.
Aus dem Englischen von Helga Klinger-Groier