Am 17. Dezember des letzten Jahres fasste der Europäische Rat den Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu beginnen. Zwei Bedingungen wurden der Türkischen Regierung gestellt: eine umfassende Gesetzesreform, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu stärken sowie die Unterzeichnung des Adaptionsprotokolls des Ankara Abkommens, durch welches die Zollunion mit der EU auf alle neuen Mitgliedsstaaten, einschließlich der Republik von Zypern ausgedehnt wird. Die Gesetzesreform trat am 1. Juni in Kraft, das Protokoll wurde am 29. Juli unterzeichnet. Damit hat die Türkei die Bedingungen des Rates erfüllt.
Eine formelle Anerkennung der Republik von Zypern, einschließlich ihrer Ausdehnung auf den Nordteil der Insel, wurde von der Türkei nicht als Vorbedingung für den Beginn der Verhandlungen verlangt. Dies ist ein komplexes Problem, welches mit den Bemühungen von UNO – Generalsekretär Kofi Annan verbunden ist, eine umfassende Lösung mit dem Ziel einer Wiedervereinigung der Insel auf dem Verhandlungsweg herbeizuführen. Im vergangenen Jahr hatten sowohl die Türkei als auch die Türkisch – Zypriotische Gemeinschaft die Vorschläge des Generalsekretärs akzeptiert, von der Griechisch – Zypriotischen Seite wurden sie jedoch abgelehnt. Es gibt jeden Grund zu erwarten, dass Herr Annan seine guten Dienste bald wieder aufnehmen und die Angelegenheit lange vor einem möglichen EU Beitritt der Türkei um 2015 einer positiven Lösung zuführen wird. Die Zypernfrage sollte daher nicht zu einem Hindernis für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen konstruiert werden.
Das Gleiche gilt für die angebliche Absicht einiger Regierungen, das Konzept einer sogenannten „Privilegierten Partnerschaft“ als Alternative zur Vollmitgliedschaft ausdrücklich im Verhandlungsrahmen zu verankern. Dieser Vorschlag wurde ebenfalls bereits im Europäischen Rat vom vergangenen Dezember erörtert und dort verworfen. Er führte jedoch zur Verwendung der Worte „Verhandlungen mit offenem Ausgang“ in den Schlussfolgerungen des Rates. Dieser Ausdruck, der in keiner der bisherigen Erweiterungsrunden vorkam, hat möglicherweise den türkischen Stolz etwas verletzt, wurde schließlich jedoch als konstruktive Zweideutigkeit akzeptiert, wie sie in der internationalen Diplomatie oft verwendet wird.
Schon die Natur von Beitrittsverhandlungen lässt keinen Zweifel zu, dass ihr Ziel eine Vollmitgliedschaft sein muss. Ohne diese Perspektive würde kein Kandidatenland die Mühsal auf sich nehmen, viele Zehntausende von Regeln und Richtlinien, den „Acquis Communautaire“ der EU, in sein Rechtssystem zu übernehmen. Sicherzustellen, dass dies geschieht, ist jedoch gerade der Hauptzweck von Beitrittsverhandlungen. Weiters ist es schwierig, sich vorzustellen, welche Vorteile der Türkei im Rahmen einer „Privilegierten Partnerschaft“ angeboten werden könnten, die über den langjährigen Status ihrer Assoziierten Mitgliedschaft hinausgehen. Die vor zehn Jahren abgeschlossene Zollunion ermöglicht einen freien Warenverkehr mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Produkten, die Türkei wird zu Ratstreffen eingeladen, kann an verschiedenen EU Programmen sowie an Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik teilnehmen und ist als NATO Mitglied Partner in der Sicherheitszusammenarbeit von EU und NATO. Ebenso wie alle Kandidatenländer erhält die sie eine gewisse finanzielle und technische Hilfe für im Gange befindliche Reformvorhaben. Für echte Mehrwerte unterhalb der Vollmitgliedschaft bestehen daher kaum Möglichkeiten.
Erweiterungskommissar Olli Rehn hat es mit der nötigen Klarheit gesagt:
„ Wenn wir uns an das halten, was wir selbst auf der höchsten politischen Ebene im Europäischen Rat beschlossen haben, wie wir es sollten, bin ich recht zuversichtlich, dass die Verhandlungen am 3. Oktober beginnen werden“. Dieser Erklärung, die der Europäischen Kommission zur Ehre gereicht, ist wenig hinzu zu fügen. Jetzt liegt es an den Regierungen, der Türkei jene Fairness zukommen zu lassen, die jedem Kandidatenland zusteht. Formelle Beschlüsse und Verpflichtungen zu verletzen oder in letzter Minute zusätzliche Hindernisse zu errichten, würde der Glaubwürdigkeit der Union Hohn sprechen. Die Verhandlungen müssen daher am 3. Oktober beginnen.
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While the Democrats have won some recent elections with support from Silicon Valley, minorities, trade unions, and professionals in large cities, this coalition was never sustainable. The party has become culturally disconnected from, and disdainful of, precisely the voters it needs to win.
thinks Kamala Harris lost because her party has ceased to be the political home of American workers.
This year’s many elections, not least the heated US presidential race, have drawn attention away from the United Nations Climate Change Conference (COP29) in Baku. But global leaders must continue to focus on combating the climate crisis and accelerating the green transition both in developed and developing economies.
foresees multilateral development banks continuing to play a critical role in financing the green transition.
Am 17. Dezember des letzten Jahres fasste der Europäische Rat den Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu beginnen. Zwei Bedingungen wurden der Türkischen Regierung gestellt: eine umfassende Gesetzesreform, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu stärken sowie die Unterzeichnung des Adaptionsprotokolls des Ankara Abkommens, durch welches die Zollunion mit der EU auf alle neuen Mitgliedsstaaten, einschließlich der Republik von Zypern ausgedehnt wird. Die Gesetzesreform trat am 1. Juni in Kraft, das Protokoll wurde am 29. Juli unterzeichnet. Damit hat die Türkei die Bedingungen des Rates erfüllt.
Eine formelle Anerkennung der Republik von Zypern, einschließlich ihrer Ausdehnung auf den Nordteil der Insel, wurde von der Türkei nicht als Vorbedingung für den Beginn der Verhandlungen verlangt. Dies ist ein komplexes Problem, welches mit den Bemühungen von UNO – Generalsekretär Kofi Annan verbunden ist, eine umfassende Lösung mit dem Ziel einer Wiedervereinigung der Insel auf dem Verhandlungsweg herbeizuführen. Im vergangenen Jahr hatten sowohl die Türkei als auch die Türkisch – Zypriotische Gemeinschaft die Vorschläge des Generalsekretärs akzeptiert, von der Griechisch – Zypriotischen Seite wurden sie jedoch abgelehnt. Es gibt jeden Grund zu erwarten, dass Herr Annan seine guten Dienste bald wieder aufnehmen und die Angelegenheit lange vor einem möglichen EU Beitritt der Türkei um 2015 einer positiven Lösung zuführen wird. Die Zypernfrage sollte daher nicht zu einem Hindernis für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen konstruiert werden.
Das Gleiche gilt für die angebliche Absicht einiger Regierungen, das Konzept einer sogenannten „Privilegierten Partnerschaft“ als Alternative zur Vollmitgliedschaft ausdrücklich im Verhandlungsrahmen zu verankern. Dieser Vorschlag wurde ebenfalls bereits im Europäischen Rat vom vergangenen Dezember erörtert und dort verworfen. Er führte jedoch zur Verwendung der Worte „Verhandlungen mit offenem Ausgang“ in den Schlussfolgerungen des Rates. Dieser Ausdruck, der in keiner der bisherigen Erweiterungsrunden vorkam, hat möglicherweise den türkischen Stolz etwas verletzt, wurde schließlich jedoch als konstruktive Zweideutigkeit akzeptiert, wie sie in der internationalen Diplomatie oft verwendet wird.
Schon die Natur von Beitrittsverhandlungen lässt keinen Zweifel zu, dass ihr Ziel eine Vollmitgliedschaft sein muss. Ohne diese Perspektive würde kein Kandidatenland die Mühsal auf sich nehmen, viele Zehntausende von Regeln und Richtlinien, den „Acquis Communautaire“ der EU, in sein Rechtssystem zu übernehmen. Sicherzustellen, dass dies geschieht, ist jedoch gerade der Hauptzweck von Beitrittsverhandlungen. Weiters ist es schwierig, sich vorzustellen, welche Vorteile der Türkei im Rahmen einer „Privilegierten Partnerschaft“ angeboten werden könnten, die über den langjährigen Status ihrer Assoziierten Mitgliedschaft hinausgehen. Die vor zehn Jahren abgeschlossene Zollunion ermöglicht einen freien Warenverkehr mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Produkten, die Türkei wird zu Ratstreffen eingeladen, kann an verschiedenen EU Programmen sowie an Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik teilnehmen und ist als NATO Mitglied Partner in der Sicherheitszusammenarbeit von EU und NATO. Ebenso wie alle Kandidatenländer erhält die sie eine gewisse finanzielle und technische Hilfe für im Gange befindliche Reformvorhaben. Für echte Mehrwerte unterhalb der Vollmitgliedschaft bestehen daher kaum Möglichkeiten.
Erweiterungskommissar Olli Rehn hat es mit der nötigen Klarheit gesagt:
„ Wenn wir uns an das halten, was wir selbst auf der höchsten politischen Ebene im Europäischen Rat beschlossen haben, wie wir es sollten, bin ich recht zuversichtlich, dass die Verhandlungen am 3. Oktober beginnen werden“. Dieser Erklärung, die der Europäischen Kommission zur Ehre gereicht, ist wenig hinzu zu fügen. Jetzt liegt es an den Regierungen, der Türkei jene Fairness zukommen zu lassen, die jedem Kandidatenland zusteht. Formelle Beschlüsse und Verpflichtungen zu verletzen oder in letzter Minute zusätzliche Hindernisse zu errichten, würde der Glaubwürdigkeit der Union Hohn sprechen. Die Verhandlungen müssen daher am 3. Oktober beginnen.
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