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Das Urheberrechtsproblem der KI ist lösbar

SEBASTOPOL, KALIFORNIEN: Die generative künstliche Intelligenz stellt das aktuelle Urheberrecht auf unvorhergesehene und unbequeme Weise auf die Probe. Das US Copyright Office hat kürzlich eine Leitlinie veröffentlicht, laut der die Arbeitsergebnisse bildgenerierender KI nicht urheberrechtlich geschützt seien, sofern in die Erstellung der Abfragen keine menschliche Kreativität eingeflossen sei. Doch das wirft viele Fragen auf: Wie viel Kreativität ist nötig, und ist es die gleiche Art Kreativität, die ein Künstler mit dem Pinsel ausübt?

Eine andere Gruppe von Fällen betrifft Texte (in der Regel Romane und deren Verfasser). Einige argumentieren, dass das Training eines Modells unter Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material schon an sich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, auch wenn das Modell diese Texte im Rahmen seiner Ergebnisse nie reproduziert. Doch ist das Lesen von Texten seit jeher – schon seit Schriftsprache gibt – Teil des menschlichen Lernprozesses. Während wir für die Bücher bezahlen, zahlen wir nicht dafür, dass wir aus ihnen zu lernen.

Wie lässt sich das sinnvoll gestalten? Was sollte das Urheberrecht im Zeitalter der KI bedeuten? Eine Antwort hierauf liefert der Technologe Jaron Lanier mit seiner Idee der Datenwürde, die implizit zwischen dem Training (oder der „Schulung“) eines Modells und der Erzeugung von Arbeitsergebnissen mittels dieses Modells unterscheidet. Ersteres, so argumentiert Lanier, sollte eine geschützte Aktivität sein, während die Produktion der Ergebnisse tatsächlich das Urheberrecht einer Person verletzen könne.

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