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Multinationale Konzerne müssen für Menschenrechtsverletzungen gerade stehen

GENF – Ende Oktober findet die nächste Sitzung einer zwischenstaatliche Arbeitsgruppe statt, die sich für ein internationales Abkommen einsetzt, das die Verantwortung multinationaler Konzerne für die Einhaltung der Menschenrechte regelt. An den jährlichen Treffen der Arbeitsgruppe, die 2014 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, nehmen zuverlässig zahlreiche Menschenrechtsanwälte, Umweltschützer und Vertreter von Sozial- und Entwicklungsorganisationen teil. Aber während viele Länder, insbesondere aus dem Globalen Süden plus China, eigene Vertreter zu den Sitzungen entsenden, werden sie von den USA, Kanada, Australien und Japan ignoriert und die EU schickt nur pro forma eine Delegation, die nichts Wesentliches zu den Verhandlungen beiträgt. Das muss sich ändern.

Das Abkommen über Unternehmen und Menschenrechte wäre das erste seiner Art unter Federführung der Vereinten Nationen und wird inzwischen seit zehn Jahren verhandelt. Bereits 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat eine Reihe von Leitprinzipien, nach denen Unternehmen „verpflichtet sind, die Menschenrechte zu respektieren“. Unternehmensverbände unterstützten die Prinzipien und verpflichteten sich dazu, sie einzuhalten – zum Teil, weil sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet waren. Die Prinzipien waren nicht bindend und es war nicht möglich, ihre Einhaltung zu überwachen oder durchzusetzen. Stattdessen war jeder Staat nach internationalem Recht verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen selbst zu verhindern und zu bestrafen.

2017 verabschiedete Frankreich als erstes Land der Welt ein Gesetz, das große multinationale Konzerne, die auf französischen Hoheitsgebiet tätig sind, verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit weltweit mit der gebotenen Sorgfalt zu überwachen. Anfang des Jahres hat Deutschland ein ähnliches Gesetz beschlossen, das 2023 in Kraft treten wird, und die Europäische Kommission verfasst derzeit eine Richtlinie zu dieser Frage, die für die gesamte Union gelten wird. Auch die Entwürfe für das Abkommen enthalten Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die dieses Mal von staatlichen Stellen überwacht und durchgesetzt werden soll. Tritt das Abkommen in Kraft, wird diese Verantwortung weltweit zur Pflicht und zum neuen Maßstab, an dem sich globale Unternehmen messen lassen müssen.

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