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Die Besteuerung der multinationalen Konzerne

NEU-DELHI – Schon lange nutzen multinationale Unternehmen (MNU) die Regeln der Weltwirtschaft dafür, ihre Steuerlast zu minimieren – oder gar völlig auf Null zu bringen. Und bereits seit einiger Zeit setzt sich die Independent Commission for the Reform of International Corporate Taxation (ICRICT, Unabhängige Kommission für die Reform der Internationalen Unternehmensbesteuerung) für eine einheitliche Besteuerung der MNU ein. Glücklicherweise gibt es nun einige ermutigende Hinweise darauf, dass diese Idee einer Einheitssteuer an Fahrt gewinnt.

Die ICRICT (deren Mitglied ich bin) empfiehlt eine weltweite effektive Mindeststeuer auf MNU in Höhe von 20% bis 25%. Dies würde die finanziellen Anreize dieser Konzerne, ihre verbuchten Gewinne über die sogenannte Transferpreissetzung an ihre Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländer zu verschieben, erheblich schwächen. Darüber hinaus könnte eine solche Steuer auch den Wettbewerb um die niedrigsten Steuern beenden, dem sich die Länder aussetzen, um Investitionen der MNU anzuziehen.

Die steigenden globalen Steuereinnahmen könnten dann unter den Regierungen anhand von Faktoren wie Konzernumsatz, Arbeitsplätzen oder der Anzahl der digitalen Nutzer in den einzelnen Ländern verteilt werden – anstatt danach, wo die Konzerne ihre Betriebsstätten oder ihr intellektuelles Eigentum ansiedeln.

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