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Eine Pandemie ist nicht der Zeitpunkt für US-Wirtschaftsanktionen

NEW YORK – Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat in den letzten Jahren einseitig harte Wirtschaftsanktionen gegen eine Reihe von Ländern verhängt, deren Regierungen sie zu bestrafen sucht. Diese Maßnahmen sind unmenschlich, verstoßen gegen das Völkerrecht und fügen den Menschen, denen die USA angeblich helfen wollen, Schmerz und Leid zu. Und da die gesamte Welt sich derzeit der COVID-19-Pandemie ausgesetzt sieht, haben sich die US-Sanktionen zudem zu einer direkten Bedrohung für das Überleben der Menschen in diesen Ländern – und aller übrigen – entwickelt. Sie sollten unverzüglich aufgehoben werden.

Nicht zufällig wurden der Iran und Venezuela – zwei Zielländer der USA – von der Pandemie hart getroffen. Auf den Iran entfallen nur 1,1% der Weltbevölkerung, aber erstaunliche 11,2% aller COVID-19-Toten, während Venezuela nach der rapiden Verbreitung der Krankheit seit der ersten Diagnose im Land vor zwölf Tagen am Rand eines massiven Ausbruchs zu stehen scheint.

Indem sie den Zugriff dieser Länder auf ausländische Devisen und damit ihre Fähigkeit zur Einfuhr wichtiger medizinischer Güter eingeschränkt haben, haben die amerikanischen Sanktionen die Infrastruktur des Gesundheitswesens beider Länder geschwächt. Für Venezuela zeigen Studien, dass die Sanktionen gegen die Finanz- und Ölsektoren die venezolanische Wirtschaft seit 2017 mindestens 17 Milliarden Dollar gekostet haben; das ist das Vierfache der Nicht-Öl-Importe des Landes. Auch wenn die Sanktionen bei weitem nicht die einzige Ursache des wirtschaftlichen Zusammenbruchs sind, waren sie die treibende Kraft hinter der massiven Kontraktion im Jahr 2019, die Venezuela ein Drittel seines BIP kostete. Wie UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet im vergangenen August warnte, sind die Sanktionen „extrem breit angelegt und enthalten keine ausreichenden Maßnahmen, um ihre Auswirkungen auf die gefährdetsten Sektoren der Bevölkerung abzumildern“. Dies habe „weitreichende Auswirkungen auf die Rechte insbesondere auf Gesundheit und auf Nahrung“.

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